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Autounfall was tun?

Verhalten an der Unfallstelle:

Nach einem Unfall ist es für alle Beteiligten wichtig, Ruhe und Übersicht zu bewahren, um weiteren, größeren Schaden zu verhüten. Entfernen Sie sich nicht unerlaubt
von der Unfallstelle (sonst Straftatbestand "Fahrerflucht").

Folgende Maßnahmen müssen - je nach Lage des Falles - im Interesse der Verkehrssicherheit am Unfallort getroffen werden:

Haben Sie dies alles veranlasst, sollten Sie die für eine reibungslose und schnelle Schadenregulierung notwendigen Maßnahmen einleiten.

Notieren Sie:

Vorsicht: Unfallhelfer

Hegen Sie ein gesundes Misstrauen gegen alle, die Ihnen schon an der Unfallstelle scheinbar kostenlos alle Sorgen um die Schadenregulierung und angeblichen Streit mit
Versicherern, Werkstatt etc. abnehmen wollen.
Unterschreiben Sie nicht voreilig irgendwelche Verträge oder Vollmachten. Unter Umständen müssen Sie nämlich Kosten, die diese Unfallhelfer zu ihrem angeblichen
Vorteil verursachen, selbst tragen.

Die Schadenmeldung

Nach einem schuldlos entstandenen Unfallschaden können Sie Schadenersatz von der Autohaftpflichtversicherung des Unfallverursachers verlangen. Für den Eintritt
des Versicherers in die Schadenregulierung ist die Schuldfrage von zentraler Bedeutung. Unternehmen Sie deshalb alles erdenkliche, um eine Klärung herbeizuführen.
Neben der polizeilichen Unfallaufnahme sind Unfallzeugen sehr wichtig.

  1. Setzen Sie sich nach einem Schaden mit einem Sachverständigen in Verbindung, damit der Beweis gesichert und die Schadenhöhe ermittelt werden kann.
    Versicherungen raten Ihnen von der Beauftragung eines Sachverständigen in der Regel ab, um Kosten zu sparen.
    Lassen Sie sich nicht von der Versicherung überreden, dass deren Haussachverständiger den Schaden begutachtet. Der Sachverständige der Versicherung
    ist angehalten, den Schaden gering zu halten. Die merkantile Wertminderung fällt dann meist unter den Tisch.
    Beachten Sie jedoch, dass ein Sachverständigengutachten bei einem Bagatellschaden nicht erforderlich ist.

  2. Im Haftpflichtschadenfall sind die Abschleppkosten bis zur Werkstatt Ihres Vertrauens vom Versicherer des Unfallverursachers zu übernehmen.
     
  3. Nach einem Unfallschaden haben Sie Anspruch auf einen Leihwagen oder ersatzweise auf die Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung. Beachten Sie jedoch,
    dass die Reparatur zügig erledigt wird.
    Damit Sie die Reparaturkosten bei Abholung des Fahrzeuges nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen, rechnen die Werkstätten den Schaden meistens direkt mit
    dem Versicherer ab. Dazu ist die Unterzeichnung einer Reparaturkosten-Übernahme-Erklärung erforderlich.

  4. Ist beim Unfall ein Körperschaden eingetreten oder wurden andere Personen verletzt, sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.
    Die Anwaltskosten sind durch die Versicherung des Verursachers gedeckt. Einen Anwalt finden Sie im Internet.

  5. Ist der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers nicht bekannt, so wird Ihnen ein Sachverständiger, Werkstatt oder Rechtsanwalt hilfreich zur Seite stehen.

  6. Ist der Schädiger im Ausland versichert und wird der Unfall in Deutschland verursacht, dann bestehen Sie unbedingt auf die Aushändigung der Grünen Karte.
    Für die Regulierung des Schadens hilft Ihnen das Deutsches Büro Grüne Karte e.V.
    Wilhelmstr. 43 / 43 G
    10117 Berlin
    Telefon: +49 40 33440-0
    Telefax: +49 40 33440-7040
    weiter.
    Nennen Sie bei Ihrer Schadenmeldung:
  7. Wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat, nicht haftpflichtversichert ist oder der Schaden vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt wurde, wenden
    Sie sich in diesem Fall an den Verein Verkehrsopferhilfe e.V.

  8. Melden Sie den Schaden ihrer eigenen Versicherung nur bei einer vermutlichen Mitschuld - sonst keine Meldung!

 

Häufige Fehler vermeiden:

 

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