Autounfall was tun?
Nach einem Unfall ist es für alle Beteiligten wichtig, Ruhe und Übersicht zu bewahren, um weiteren, größeren Schaden zu
verhüten. Entfernen Sie sich nicht unerlaubt
von der Unfallstelle (sonst Straftatbestand "Fahrerflucht").
Folgende Maßnahmen müssen - je nach Lage des Falles - im Interesse der Verkehrssicherheit am Unfallort getroffen
werden:
- Sichern Sie sofort die Unfallstelle. Bei geringfügigen Schäden müssen Sie darauf achten, dass der
Verkehrsfluss nicht
beeinträchtigt wird. Blockieren Sie also
beispielsweise wegen eines zerbrochenen Scheinwerferglases keine Kreuzung,
sondern fahren Sie an den Straßenrand. Markieren Sie unter Umständen die
Unfallstelle und fotografieren Sie
die Fahrzeugpositionen und mögliche Splitterfelder.
- Versorgen Sie Verletzte, benachrichtigen Sie gegebenenfalls den Rettungsdienst über die Notrufnummer 112.
- Rufen Sie die Polizei an die Unfallstelle (Rufnummer 112). Achten Sie darauf, dass die Position der Fahrzeuge nicht verändert wird.
Haben Sie dies alles veranlasst, sollten Sie die für eine reibungslose und schnelle Schadenregulierung notwendigen Maßnahmen einleiten.
- Amtliches Kennzeichen; Namen und Anschriften der beteiligten Fahrer bzw. Halter; Lassen Sie sich die Ausweispapiere
zeigen;
- Versicherung des Unfallgegners und Nummer des Versicherungsscheins; Verlangen Sie Unterlagen;
- Ort und Zeit des Unfalls;
- Namen und Anschriften von Unfallzeugen;
- Zeichnen Sie eine Unfallskizze. Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle von verschiedenen Standpunkten
aus, achten Sie dabei auch auf Splitterfelder;
- Fertigen Sie ein Unfallprotokoll, das sowohl vom Schädiger als auch vom Geschädigten unterschrieben wird;
- Schildern
Sie den Unfallhergang; überlassen Sie aber die rechtliche Beurteilung einem Rechtsanwalt;
- Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab;
- Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, so fragen Sie nach der grünen Versicherungskarte;
- Verwenden Sie für die Aufnahme der Unfalldaten am besten ein Formular (Unfallbericht), damit Sie in
der Hektik nichts vergessen.
Hegen Sie ein gesundes Misstrauen gegen alle, die Ihnen schon an der Unfallstelle scheinbar kostenlos alle Sorgen um die
Schadenregulierung und angeblichen Streit mit
Versicherern, Werkstatt etc. abnehmen wollen.
Unterschreiben Sie nicht voreilig irgendwelche Verträge oder Vollmachten. Unter Umständen müssen Sie nämlich Kosten, die
diese Unfallhelfer zu ihrem angeblichen
Vorteil verursachen, selbst tragen.
Nach einem schuldlos entstandenen Unfallschaden können Sie Schadenersatz von der Autohaftpflichtversicherung des Unfallverursachers
verlangen. Für den Eintritt
des
Versicherers in die Schadenregulierung ist die Schuldfrage von zentraler Bedeutung. Unternehmen Sie deshalb alles
erdenkliche, um eine Klärung herbeizuführen.
Neben der polizeilichen Unfallaufnahme sind Unfallzeugen sehr wichtig.
- Setzen Sie sich nach einem Schaden mit einem Sachverständigen in Verbindung, damit der Beweis gesichert und die Schadenhöhe ermittelt
werden kann.
Versicherungen raten Ihnen von der Beauftragung eines Sachverständigen in der Regel ab, um Kosten zu
sparen.
Lassen Sie sich nicht von der Versicherung überreden, dass deren Haussachverständiger den Schaden begutachtet. Der
Sachverständige der Versicherung
ist angehalten, den Schaden gering zu halten. Die merkantile Wertminderung fällt
dann meist unter den Tisch.
Beachten Sie jedoch, dass ein Sachverständigengutachten bei einem Bagatellschaden nicht
erforderlich ist.
- Im Haftpflichtschadenfall sind die Abschleppkosten bis zur Werkstatt Ihres Vertrauens vom Versicherer des
Unfallverursachers zu übernehmen.
- Nach einem Unfallschaden haben Sie Anspruch auf einen Leihwagen oder ersatzweise auf die Zahlung einer
Nutzungsausfallentschädigung. Beachten Sie jedoch,
dass die Reparatur zügig erledigt wird.
Damit Sie die Reparaturkosten bei Abholung des Fahrzeuges nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen, rechnen die
Werkstätten den Schaden meistens direkt mit
dem Versicherer ab. Dazu ist die Unterzeichnung einer
Reparaturkosten-Übernahme-Erklärung erforderlich.
- Ist beim Unfall ein Körperschaden eingetreten oder wurden andere Personen verletzt,
sollten Sie einen Rechtsanwalt
mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.
Die Anwaltskosten sind durch die Versicherung des Verursachers
gedeckt. Einen Anwalt finden Sie im Internet.
- Ist der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers nicht bekannt, so wird Ihnen ein Sachverständiger, Werkstatt oder Rechtsanwalt hilfreich zur Seite stehen.
- Ist der Schädiger im Ausland versichert und wird der Unfall in Deutschland verursacht, dann bestehen Sie unbedingt auf die Aushändigung der Grünen Karte.
Für die Regulierung des Schadens hilft Ihnen das Deutsches Büro Grüne Karte e.V.
Wilhelmstr. 43 / 43 G
10117 Berlin
Telefon: +49 40 33440-0
Telefax: +49 40 33440-7040
weiter.
- Nennen Sie bei Ihrer Schadenmeldung:
- Namen und Anschrift des Unfallverursachers
- amtliches Kennzeichen seines Fahrzeuges
(möglichst auch Marke und Typ)
- Namen und Anschrift seiner Autoversicherung
- Unfalltag, Land, Unfallort
- Legen Sie Ihrem Schreiben eine Unfallskizze bei.
- Nennen Sie Adressen von Zeugen.
- Wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat, nicht haftpflichtversichert ist oder der Schaden vorsätzlich und
widerrechtlich herbeigeführt wurde, wenden
Sie sich in diesem Fall an den Verein Verkehrsopferhilfe e.V.
- Melden Sie den Schaden ihrer eigenen Versicherung nur bei einer vermutlichen Mitschuld - sonst keine Meldung!
Häufige Fehler vermeiden:
- Machen Sie am Unfallort keine vorschnellen Angaben zum Schadenhergang und kein Schuldanerkenntnis.
- Kontaktieren Sie nicht die Versicherung des Unfallverursachers, da diese andere Interessen vertritt. Holen Sie sich Rat bei einem Sachverständigen oder Rechtsanwalt.
- Nehmen Sie keine Veränderungen am Fahrzeug (z.B. Notreparatur) vor, bevor nicht der Beweis durch ein Beweissicherungsgutachten erfolgt ist.
- Lassen Sie sich nicht an eine der Versicherung nahestehenden „Vertrauenswerkstatt“ verweisen.
- Regulieren Sie den Schaden nicht anhand eines Kostenvoranschlages.
- Lassen Sie sich nicht an einen Sachverständigen verweisen, den Ihnen die Versicherung vorschreibt, sondern beauftragen Sie selbst einen Sachverständigen Ihrer Wahl.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind besonders geeignet, da diese ihre Eignung vor der Bestellungsbehörde (z.B. Industrie und Handelskammer) nachweisen müssen.
Denken Sie immer daran, dass viele – auch bekannte – Versicherungen verstärkt dazu über gehen, alles zu tun, um Sachverständige und Anwälte aus der Schadensregulierung
herauszuhalten, um den Schaden für die Versicherung so klein wie möglich zu halten. In diesem Fall werden oft nicht alle Ihnen zustehenden Ansprüche reguliert.
Einige Versicherungen versuchen auch vertragliche Bindungen mit Werkstätten (sog. Vertrauenswerkstätten) einzugehen und einen Geschädigten dorthin zu delegieren.
zurück
zur Hauptseite
Als Webmaster dieser Seite
haben wir keinen Einfluss auf die Inhalte und auf die Gestaltung der von uns
verlinkten Seiten und Unterseiten und wir machen uns deren Inhalte nicht zu
eigen.
Wir distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten der
von uns verlinkten Seiten!
Copyright © 2018,
Strese All rights reserved.